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OLG Celle - Entscheidung vom 18.04.2002

11 U 202/01

Normen:
BGB § 651 f § 823 Abs. 1

Fundstellen:
OLGReport-Celle 2002, 232

Die zulässige Berufung der Beklagten ist unbegründet. Die zulässige Anschlussberufung der Kläger ist nur zum geringen Teil begründet. Die Beklagte haftet den Klägern sowohl aus § 651 f Abs. 1 BGB als auch aus [...]
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