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OLG Celle - Entscheidung vom 08.05.2002

22 U 71/98

Normen:
BGB § 2206 Abs. 1 S. 1
GKG § 54 Nr. 3

Fundstellen:
OLGReport-Celle 2002, 292

Die Erinnerungsführerin haftet als alleinige Vorerbin ihres Ehemannes ############ für die Kostenschuld, welche der Kläger als Testamentsvollstrecker über den Nachlass ############# als Berufungskläger vor dem [...]
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