Die als sofortige Beschwerde zu behandelnde Beschwerde des Beklagten vom 31. Mai 2002 gegen den am 30. Mai 2002 zugestellten Beschluss des Landgerichts Lüneburg vom 29. Mai 2002 ist zulässig (§ 127 Abs. 2 S. 2 und 3, § [...]
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