Die gemäß §§ 9 II 1 BRAGO , 25 III 1 GKG zulässige Beschwerde hat in der Sache nur teilweise Erfolg. 1. Für die Entscheidung über das Rechtsmittel ist der Einzelrichter des Beschwerdegerichts gemäß §§ 568 ZPO , 5 IV 5 [...]
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