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OLG Celle - Entscheidung vom 06.12.2002

8 W 273/02

Normen:
BGB § 114
BGB § 661a
EuGVÜ Art. 5 Nr. 1

Die zulässige sofortige Beschwerde ist begründet. Die beabsichtigte Rechtsverfolgung verspricht, bis zur Höhe von 125.438,61 EUR, hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 114 ZPO ). 1. Die vom Landgericht erhobenen Zweifel [...]
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