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OLG Braunschweig - Entscheidung vom 20.03.2002

1 UF 187/01

Normen:
BGB § 1570
BGB § 1577 Abs. 2

Fundstellen:
FamRZ 2002, 1711

Die zulässige Berufung der Klägerin hat teilweise Erfolg. Der Klägerin steht ein nachehelicher Ehegattenunterhalt wegen Kinderbetreuung gem. § 1570 BGB zu. Die ehelichen Lebensverhältnisse der Parteien (§ 1578 BGB ) [...]
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