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LAG Nürnberg - Entscheidung vom 05.12.2002

2 Ta 137/02

Normen:
BGB § 630
ZPO § 240

Fundstellen:
AuR 2003, 122
NZA-RR 2003, 463

Die zulässige sofortige Beschwerde ist in der Sache unbegründet. 1. Der Kläger kann sich schon nicht auf einen vollstreckbaren Titel stützen, da die Vorschrift des § 278 Abs. 6 ZPO auf Verfahren, die im Jahr 2001 [...]
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