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KG - Entscheidung vom 12.02.2002

7 W 11/02

Normen:
GKG § 25 Abs. 3
BRAGO § 9 Abs. 2
ZPO § 485

Fundstellen:
BauR 2002, 1892
KGReport-Berlin 2002, 204

Die Beschwerde ist gemäß §§ 25 Abs.3 GKG , 9 Abs.2 BRAGO zulässig und auch begründet. Maßgebend für den Streitwert des selbstständigen Beweisverfahrens ist der Wert des Hauptsacheverfahrens und, wenn dieses noch nicht [...]
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