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KG - Entscheidung vom 21.05.2002

1 AR 13/02

Normen:
GKG § 59
KostVfg § 8

Fundstellen:
AGS 2002, 259
KGReport-Berlin 2002, 247
MDR 2002, 1276

Die mit dem Ziel einer nur hälftigen Inanspruchnahme für die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens gemäß § 8 Abs.3 Nr.3 der Kostenverfügung (KostVfg) eingelegte Erinnerung ist gemäß § 5 Abs.1 Satz 1 GKG zulässig. Im [...]
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