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KG - Entscheidung vom 21.05.2002

1 W 114/02

Normen:
ZPO § 104 Abs. 1 S. 2

Fundstellen:
JurBüro 2002, 482
KGReport-Berlin 2002, 262
Rpfleger 2002, 538

Die sofortige Beschwerde ist gemäß § 11 Abs. 1 RPflG i. V. m. § 104 Abs. 3 Satz 1 ZPO zulässig. Insbesondere ist davon auszugehen, dass die nach § 567 Abs. 2 Satz 2 ZPO (Fassung bis 31. Dezember 2001) erforderliche [...]
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