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FG Sachsen-Anhalt - Entscheidung vom 23.10.2002

2 K 1240/02

Normen:
AO (1977) § 146 Abs. 1 § 162

Streitig ist die Höhe einer Zuschätzung von 28.836,15 DM zu den erklärten Umsätzen von rund 469.000 DM wegen nicht hinreichend aufklärbarer Kassenfehlbeträge. Der Kläger war Aufsteller und Betreiber von Spielautomaten. [...]
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