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FG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 24.07.2002

1 K 2070/00

Normen:
GewStG § 8 Nr. 1

Fundstellen:
DStRE 2003, 35
EFG 2002, 1469

Streitig ist die Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen bei der Ermittlung des Gewerbeertrages. Die Klägerin wurde durch notariellen Vertrag vom 28. Oktober 1990 errichtet. Ihr Unternehmensgegenstand ist das Betreiben und [...]
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