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FG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 26.08.2002

5 K 2416/99

Normen:
EStG § 24 Nr. 1a
EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2

Fundstellen:
EFG 2002, 1528
GmbHR 2003, 183

Streitig ist, ob für eine der Klägerin in 1993 wegen des Verzichtes auf eine Witwenpension gezahlte Kapitalabfindung die Tarifbegünstigung nach §§ 24 Nr.1, 34 Abs.2 Nr.2 EStG zu gewähren ist. Die Klägerin ist [...]
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