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FG München - Entscheidung vom 14.05.2002

6 K 2963/00

Normen:
EStG § 4 Abs. 1 S. 2
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 1

Fundstellen:
EFG 2002, 1081

I. Streitig ist das Vorliegen eines Entnahmegewinns. Die Klägerin (Klin) ist Inhaberin eines Betriebs, der sich mit der Herstellung und dem Vertrieb von Betonteilen befasst. Der Betrieb befand sich bis zum Jahre 1975 [...]
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