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FG Köln - Entscheidung vom 05.09.2002

13 K 521/02

Normen:
KStG § 8 Abs. 3
KStG § 8 Abs. 3 S 2

Fundstellen:
DStRE 2003, 163
EFG 2003, 118
GmbHR 2003, 185

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob eine Abfindungszahlung als Betriebsausgabe oder verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln ist. Unternehmensgegenstand der mit Vertrag vom 11.12.1980 gegründeten Klägerin ist [...]
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