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FG Hamburg - Entscheidung vom 24.07.2002

VI 128/00

Normen:
EStG § 22 Nr. 3

Fundstellen:
EFG 2003, 94

Streitig ist, ob Honorarzahlungen eines Journalisten an die Klägerin zu steuerpflichtigen sonstigen Einkünften i.S.v. § 22 Nr. 3 EStG führen. Die Klägerin war bis 1995 Angestellte der B-Bank, die am 16.01.1995 [...]
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