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EuGH - Entscheidung vom 21.03.2002

Rs C-298/99

Normen:
EG Art. 49
EG-Vertrag Art. 59
Richtlinie 85/384/EWG des Rates vom 10. Juni 1985 für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise auf dem Gebiet der Architektur und für Maßnahmen zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung desNiederlassungsrechts und des Rechts auf freien Dienstleistungsverkehr (ABl. L 223, S. 15) in der Fassung der Richtlinie 86/17/EWG des Rates vom 27. Januar 1986 zur durch den Beitritt Portugals bedingten Änderung der Richtlinie 85/384 (ABl. L 27, S. 71,und - Berichtigung - L 87, S. 36) Art. 12 Art. 20 Art. 22 Art. 27 Art. 31

Fundstellen:
NZBau 2002, 512

01 - 01 Prozessgeschichte 02 - 15 Die gemeinschaftsrechtliche Regelung 16 - 16 Die nationale Regelung 17 - 17 Das vorprozessuale Verfahren 18 - 24 Zur Rüge der Nichtumsetzung des Artikels 4 Absatz 1 Unterabsatz 2 und [...]
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