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EuGH - Entscheidung vom 22.03.2002

Rs C-69/02

Normen:
EuGVÜ (Brüsseler Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - ABl. 1972, L 299, S. 32) in der Fassung des Übereinkommens vom 9. Oktober 1978über den Beitritt des Königreichs Dänemark, Irlands und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland (ABl. L 304, S. 1 und - geänderter Text - S. 77), des Übereinkommens vom 25. Oktober 1982 über den Beitritt der Republik Griechenland (ABl.L 388, S. 1), des Übereinkommens vom 26. Mai 1989 über den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik (ABl. L 285, S. 1) und des Übereinkommens vom 29. November 1996 über den Beitritt der Republik Österreich, der Republik Finnlandund des Königreichs Schweden (ABl. 1997, C 15, S. 1)

01 - 02 Prozessgeschichte/Sachverhalt 03 - 05 Ausgangsverfahren und Vorlagefragen 06 - 12 Zuständigkeit des Gerichtshofs 13 - 13 Kosten [01] Das Tribunal de paix Luxemburg hat mit Urteil vom 28. Februar 2002, beim [...]
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