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BayObLG - Entscheidung vom 28.05.2002

1Z AR 49/02

Normen:
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3
InsO § 180 Abs. 1 Satz 2, 3

Fundstellen:
InVo 2002, 406
JurBüro 2002, 599
KTS 2002, 726
ZInsO 2002, 727

I. Die Kläger haben gegen die Beklagten als Streitgenossen vor dem Landgericht München I Klage auf Schadensersatz und Feststellung erhoben. Die Kläger gehören zu den ca. 1500 Aktionären der A-AG, die in der Zeit von [...]
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