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BayObLG - Entscheidung vom 18.07.2002

1Z AR 62/02

Normen:
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3 § 22

Fundstellen:
DB 2002, 2210
NJW-RR 2002, 1684
NZG 2002, 1104
ZIP 2002, 2214

I. Die Kläger nehmen die Beklagten als Gesamtschuldner auf Ersatz des Schadens in Anspruch, der ihnen durch den Beitritt zu einer Publikums-KG entstanden ist. Die Beteiligung erfolgte mittelbar über eine als [...]
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