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BayObLG - Entscheidung vom 12.08.2002

1Z AR 100/02

Normen:
ZPO § 17 § 36 Abs. 1 Nr. 6

I. Die Klägerin macht gegen die Beklagte eine Werklohnforderung über damals rund 8522 DM aus Dachdeckerarbeiten an einem Bauvorhaben in Berlin geltend. Sie gab im Mahnverfahren eine Adresse der Beklagten in Schweinfurt [...]
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