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BayObLG - Entscheidung vom 06.03.2002

3Z BR 343/00

Normen:
AktG § 18 Abs. 1
MitbestG § 5 Abs. 3

Fundstellen:
AG 2002, 511
BayObLGZ 2002 Nr. 10
BayObLGZ 2002, 46
DB 2002, 1147
NJW-RR 2002, 974
NZA 2002, 691
NZA 2002, 691
NZG 2002, 579
OLGReport-BayObLG 2002, 372
ZIP 2002, 1034

I. Die Antragstellerin, eine Gewerkschaft, beantragt festzustellen, dass bei der Antragsgegnerin, einer in der Form einer Aktiengesellschaft geführten Holding, ein Aufsichtsrat nach dem Mitbestimmungsgesetz 1976 [...]
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