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BayObLG - Entscheidung vom 14.11.2002

2Z BR 114/02

Normen:
BGB § 883

Fundstellen:
BayObLGZ 2002 Nr. 61
BayObLGZ 2002, 350
FGPrax 2003, 55
NJW-RR 2003, 450

I. Die beiden Beteiligten sind als Miteigentümer je zur Hälfte im Grundbuch als Eigentümer mehrerer Grundstücke eingetragen. Am 28.1.2002 räumten sich die beiden Beteiligten 'wechselseitig am jeweiligen [...]
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