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BayObLG - Entscheidung vom 22.11.2002

4Z Sch 13/02

Normen:
ZPO § 1061
UN-Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10.6.1958 (BGBl. II S.121) Art. III Section 1287.4. des kalifornischen Code of Civil Procedure

Fundstellen:
NJW-RR 2003, 502
OLGReport-BayObLG 2003, 281
SchiedsVZ 2003, 142
ZUM-RD 2003, 300

I. 1. Die Antragsgegnerin vertreibt Kinofilme, hauptsächlich in Europa. Sie erwarb von einer Filmproduzentin aufgrund einer Lizenzvereinbarung vom 31.1.2000 das Recht, einen noch nicht fertiggestellten Spielfilm in [...]
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