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BayObLG - Entscheidung vom 16.01.2002

4Z SchH 9/01

Normen:
ZPO § 1035 Abs. 3, 4

Fundstellen:
BayObLGZ 2002 Nr. 4
BayObLGZ 2002, 17
DB 2002, 633
NJW-RR 2002, 933
OLGReport-BayObLG 2002, 239

I. Für ein Bauvorhaben in Rostock haben die Parteien am 20.11.2000 einen Bauvertrag geschlossen, wonach die Antragsgegnerin die Antragstellerin mit Metallbau- und Schlosserarbeiten beauftragt hat. Als Schlusszahlung [...]
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