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BayObLG - Entscheidung vom 23.09.2002

1Z BR 113/02

Normen:
BGB § 1757
FGG § 56e Satz 3

Fundstellen:
FamRZ 2003, 1773
OLGReport-BayObLG 2003, 237

I. Der am 1.10.1968 geborene Beteiligte zu 1 erhielt bei seiner Geburt den Geburtsnamen 'A.'. Mit notariellen Urkunden vom 14.11.1990 und 16.11.1990 beantragten der Beteiligte zu 1 und N. (Beteiligte zu 2) die Adoption [...]
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