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BayObLG - Entscheidung vom 05.09.2002

2Z BR 81/02

Normen:
FGG § 20 Abs. 1
WEG § 45 Abs. 1

Fundstellen:
JurBüro 2003, 94
OLGReport-BayObLG 2002, 461
ZMR 2002, 949

I.. Die Antragsteller und die Antragsgegnerin sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage. Nach dem von den Wohnungseigentümern verabschiedeten maßgeblichen Wirtschaftsplan betrug das im Jahr 2001 monatlich im voraus [...]
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