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BayObLG - Entscheidung vom 07.02.2002

2Z BR 11/02

Normen:
JBeitrO § 1 Abs. 1 Nr. 3 § 6
RPflG § 31 Abs. 6
ZPO § 766 § 793

Fundstellen:
BayObLGZ 2002 Nr. 6
BayObLGZ 2002, 27
InVo 2002, 244
KTS 2002, 356
OLGReport-BayObLG 2002, 242

I. Die Rechtsvorgängerin der Vollstreckungsgläubigerin erwirkte in Verfahrensstandschaft für die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage mit rechtskräftigem Beschluss des Amtsgerichts vom 20.8.1992 die Untersagung einer [...]
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