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BayObLG - Entscheidung vom 18.09.2002

2Z BR 38/02

Normen:
GG Art. 103 Abs. 1

Fundstellen:
OLGReport-BayObLG 2003, 331

Gegenvorstellungen gegen eine wie hier unanfechtbare Entscheidung sind grundsätzlich unzulässig. Ausnahmsweise kann aber eine solche Entscheidung u.a. dann abgeändert werden, wenn der Anspruch auf rechtliches Gehör in [...]
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