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BayObLG - Entscheidung vom 06.03.2002

1 ObOWi 41/02

Normen:
StPO § 249 Abs. 1 Satz 1

Fundstellen:
BayObLGSt 2002, 50
DAR 2002, 421
JR 2003, 76
NStZ 2002, 388
NZV 2002, 379
StV 2002, 645

Der Betroffene überschritt am 27.4.2001 um 12.38 Uhr in M. auf der U-straße stadteinwärts fahrend aus Unachtsamkeit die höchstzulässige Geschwindigkeit von 50 km/h um mindestens 33 km/h. Das Amtsgericht hat ihn wegen [...]
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