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BayObLG - Entscheidung vom 08.11.2002

1Z AR 152/02

Normen:
FGG § 5 Abs. 1 § 73 Abs. 1

Fundstellen:
FamRZ 2003, 937
NJW 2003, 596
OLGReport-BayObLG 2003, 272
Rpfleger 2003, 195
ZEV 2003, 168

I. Der Erblasser, der seinen Wohnsitz in der Tschechischen Republik hatte, erhängte sich im Anwesen seiner Eltern in H. Das Amtsgericht Ansbach, in dessen Bezirk H. liegt und dem ein Notar aus H. einen Erbvertrag des [...]
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