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BayObLG - Entscheidung vom 30.07.2002

1 ObOWi 15/02

Normen:
StVO § 22 Abs. 1
StVZO § 31 Abs. 2

Fundstellen:
BayObLGSt 2002, 110
NZV 2003, 540
TranspR 2004, 42
VRS 104, 62
VersR 2003, 746

Der Betroffene ist Halter eines Kraftfahrzeugs mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t. Dieses Fahrzeug wurde von dem Fahrer B. am 9.8.2000 auf öffentlichen Straßen geführt, obwohl durch unvorschriftsmäßige [...]
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