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BayObLG - Entscheidung vom 18.12.2002

3Z BR 219/02

Normen:
BGB § 1835 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 § 1836 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1, 2 § 1836a § 1897 Abs. 1 § 1901 Abs. 1 § 1908i Abs. 1 Satz 1

Fundstellen:
FamRZ 2003, 633
OLGReport-BayObLG 2003, 102

I. Für den vermögenslosen Betroffenen ist seit 8.8.2000 ein Berufsbetreuer für alle Angelegenheiten bestellt. Für den Zeitraum 1.4. bis 30.6.2002 stellte der Betreuer für seine Tätigkeit einen Betrag von 788,65 EUR und [...]
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