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BayObLG - Entscheidung vom 08.08.2002

2Z BR 61/02

Normen:
WEG § 48 Abs. 3
GKG § 14 Abs. 1

Fundstellen:
OLGReport-BayObLG 2003, 42

I. Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird. Der Antragsteller hat die in der Eigentümerversammlung vom 7.2.2000 gefassten [...]
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