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BayObLG - Entscheidung vom 18.09.2002

3Z BR 127/02

Normen:
GG Art. 19 Abs. 4 Art. 104 Abs. 1 Satz 1
FGG § 69f Abs. 1 § 70h Abs. 1 § 70m
UnterbrG Art. 1 Abs. 1

Fundstellen:
BayObLGZ 2002 Nr. 54
BayObLGZ 2002, 304
FGPrax 2002, 281
FamRZ 2003, 190

I. Die Betroffene leidet an einer Manie im Sinne einer Persönlichkeitsstörung. Nach fernmündlicher Mitteilung ihrer Mutter ging die Betroffene am 8.12.2001 mit erhobenem Schürhaken unter Drohungen auf diese zu, nachdem [...]
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