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BayObLG - Entscheidung vom 24.10.2002

2Z BR 103/02

Normen:
GBO § 22
ZPO § 325 Abs. 1, 2

Fundstellen:
NJW-RR 2003, 234
OLGReport-BayObLG 2003, 3
Rpfleger 2003, 122

I. Im Grundbuch sind derzeit als Eigentümer des Grundstücks Flst. 129/22 Heinrich und Ulrike St. eingetragen; als Eigentümer des Grundstücks Flst. 129/7 ist Ferdinand H. eingetragen. Der Beteiligte nimmt für sich das [...]
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