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BayObLG - Entscheidung vom 11.12.2002

3Z BR 227/02

Normen:
FGG § 65a § 46

I. Für den Betroffenen wurde 1993 ein Betreuer bestellt. 1996 wurde ein Einwilligungsvorbehalt hinsichtlich des Bereichs Vermögenssorge angeordnet. Die Betreuung erstreckt sich seit 22.5.2001 auf alle Aufgabenkreise. [...]
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