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BayObLG - Entscheidung vom 28.11.2002

4 St RR 95/02

Normen:
StGB § 184 Abs. 1 Nr. 3a
JÖSchG § 12 Abs. 1 Nr. 9, Abs. 4 Nr. 2

Fundstellen:
BayObLGSt 2002, 170
GewArch 2003, 167
ZUM-RD 2003, 397

I. Das Amtsgericht Augsburg hat den Angeklagten am 25.4.2002 vom Vorwurf freigesprochen, als Betreiber und Geschäftsführer einer Videothek in A seit dem 17.4.2001 pornographische Schriften im Wege gewerblicher [...]
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