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BayObLG - Entscheidung vom 12.04.2002

3Z BR 46/02

Normen:
FGG § 69a Abs. 5
BGB § 1897

Fundstellen:
FamRZ 2002, 1362

I. Für den Betroffenen ist seit 1998 für die Aufgabenkreise, Vermögenssorge und Wohnungsangelegenheiten eine Vereinsbetreuerin bestellt; seit Februar 2000 besteht ein Einwilligungsvorbehalt im Bereich Vermögenssorge. [...]
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