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BayObLG - Entscheidung vom 11.01.2002

1Z BR 51/01

Normen:
EGBGB Art. 19 Abs. 1
BGB § 1592 Nr. 2 § 1594 Abs. 2 § 1599 Abs. 2
Türkisches ZGB Art. 141 Satz 2 Art. 241 Art. 259

Fundstellen:
BayObLGZ 2002 Nr. 2
BayObLGZ 2002, 4
FGPrax 2002, 66
FamRZ 2002, 686
FamRZ 2002, 686
NJW-RR 2002, 1009
OLGReport-BayObLG 2002, 232

I. Das im September 1998 in Nürnberg geborene Mädchen ist die Tochter der Beteiligten zu 2 und lebt bei ihr in Nürnberg. Beide sind türkische Staatsangehörige. Die Beteiligte zu 2, eine geborene B., hatte 1997 in der [...]
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