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BVerwG - Entscheidung vom 15.08.2002

2 AV 3.02

Normen:
VwGO § 99 Abs. 2

Fundstellen:
BVerwGE 117, 42
BVerwGE 117, 93
DVBl 2002, 1559
DÖV 2003, 377
JZ 2003, 691
NJW 2003, 455

Die zuständige oberste Aufsichtsbehörde, die in einem Verwaltungsstreitverfahren eine Vorlage von Urkunden oder Akten oder die Erteilung von Auskünften verweigert, ist - entgegen der Ansicht der Vorinstanz - zu dem auf [...]
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