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BVerwG - Entscheidung vom 20.03.2002

10 B 2.02

Normen:
BUKG (1990) § 6 Abs. 1 Satz 1

Fundstellen:
DVBl 2002, 1228

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Revision ist nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine [...]
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