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BVerwG - Entscheidung vom 27.06.2002

5 C 43.01

Normen:
BSHG §§ 14 76 Abs. 2 Nr. 3

Fundstellen:
DÖV 2003, 303
FEVS 54, 5
NJW 2002, 3791

I. Die 1959 geborene Klägerin und ihre beiden Kinder erhielten vom Beklagten seit 1994 ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt, weil die Erwerbsunfähigkeitsrente ihres pflegebedürftigen Ehemannes nur dessen [...]
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