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BVerwG - Entscheidung vom 30.12.2002

5 B 14.02

Die Beschwerde ist nicht begründet. Die Revision kann nicht, wie vom Beklagten geltend gemacht, wegen grundsätzlicher Bedeutung nach §§ 133 , 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zugelassen werden. Der Beklagte führt aus, dass der [...]
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