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BVerwG - Entscheidung vom 05.12.2002

1 B 432.02

Die Beschwerde ist unzulässig. Sie zeigt einen Revisionszulassungsgrund im Sinne des § 132 Abs. 2 VwGO nicht in einer den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügenden Weise auf. Die Beschwerde macht geltend, [...]
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