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BVerwG - Entscheidung vom 16.12.2002

3 B 142.02

Die Annahme der Klägerin, die Sache habe grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO , wird durch den Beschwerdevortrag nicht belegt. Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nach der [...]
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