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BVerwG - Entscheidung vom 29.11.2002

2 B 35.02

Die allein auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ) gestützte Beschwerde ist unbegründet. Der Sache kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu. Der Kläger hält für [...]
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