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BVerwG - Entscheidung vom 24.09.2002

3 B 139.02

Die Beschwerde ist unbegründet. Mit dem Streitverfahren verbindet sich keine Frage von rechtsgrundsätzlicher Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO , wie die Beschwerde allein geltend macht. 1. Die Beschwerde [...]
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