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BVerwG - Entscheidung vom 30.09.2002

9 BN 12.02

Die Kostenentscheidung des Beschlusses vom 5. August 2002 enthält eine offenbare Unrichtigkeit, die nach § 118 Abs. 1 i.V.m. § 122 Abs. 1 VwGO zu berichtigen ist. Wie aus dem Zusammenhang zwischen Kostenentscheidung, [...]
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