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BVerwG - Entscheidung vom 17.09.2002

1 B 277.02

Unabhängig davon, dass die Frist für die Einlegung der Beschwerde (§ 133 Abs. 2 Satz 1 VwGO ) mit der erst am 22. Mai 2002 beim Berufungsgericht eingegangenen Beschwerdeschrift nicht eingehalten worden ist, ist die [...]
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